42 | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen („AGB“) gelten für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über Agenturleistungen mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
    • Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich (Textform) ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Leistungsumfang
    • Inhalt und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung und/oder der Auftragsbestätigung.
    • Änderungen des Leistungsumfangs haben einvernehmlich und mindestens in Textform zu erfolgen. Soweit wir dem Kunden im Anschluss an gemeinsame Besprechungen zum Vertragsgegenstand Besprechungsprotokolle übermitteln, sind darin enthaltene Bestimmungen/Änderungen des Leistungsumfangs oder anderer Vertragsbestandteile verbindlich, soweit ihnen der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Zugang in Textform widerspricht.
    • Die uns vom Kunden benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt werden.
    • Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der werbemäßigen Verwendung der Leistungen (insbesondere hinsichtlich Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht) schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Wir sind in diesem Fall berechtigt, auf Kosten des Kunden fachkundige Dritte (z. B. Rechtsanwälte) zu marktüblichen Konditionen zur Prüfung einzuschalten.
    • Wir sind nicht verpflichtet, uns vom Kunden übergebene Unterlagen oder Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
    • Wir legen dem Kunden von uns gefertigte Entwürfe vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Freigabe vor. Mit Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Entwürfe, soweit wir nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Entwürfe übernommen haben.
  3. Einbeziehung von Dritten
    • Soweit wir mit der Vergabe und Koordination der Herstellung von Produkten wie beispielsweise Werbemitteln durch Dritte beauftragt sind, wählen wir geeignete Lieferanten aus und beauftragen sie nach Freigabe durch den Kunden im Namen und auf Rechnung des Kunden. Aufträge im Wert von bis zu EUR 50.000,00 erfordern keine Freigabe.
    • Wir koordinieren die Leistungen und Rechnungen der Lieferanten.
    • Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Werbemittelherstellung gesondert gemäß unseren zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten in Rechnung gestellt.
  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    • Unsere Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gilt unsere zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Preisliste. Unsere Vergütung wird auch vor Fertigstellung oder eventuell erforderlicher Freigabe fällig, falls der Kunde Präsentationsunterlagen oder andere von uns erstellte Materialien/Unterlagen weitergibt, veröffentlicht oder anderweitig nutzt.
    • Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als zehn Prozent werden dem Kunden angezeigt. Unsere Honoraransprüche entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen Kostenvoranschlag von uns veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen müssen schriftlich getroffen werden. Sollte der Kunde mit uns vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt der Kostenvoranschlag spätestens nach sieben Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des Kostenvoranschlages ausdrücklich und schriftlich widersprochen.
    • Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden, werden nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach unserer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste, berechnet.
    • Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich anwendbarer MwSt. Reisekosten werden nach Aufwand vom Kunden erstattet.
    • Durch die vereinbarte Einschaltung Dritter (z. B. Rechtsanwälte, Designer, Werbemittelhersteller, Druckereien, Fotografen, Kuriere) entstandene Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt (einschließlich üblicher Nebenkosten und Abgaben wie z. B. Künstlersozialabgabe oder Verwertungsgesellschaften), soweit die Dritten nicht ohnehin im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt wurden.
    • Soweit nicht anders vereinbart, stellen wir unsere Vergütung monatlich nachträglich in Rechnung.
    • Unsere Vergütung ist netto (ohne Abzug) sofort ab Zugang unserer Rechnung beim Kunden fällig, sofern nicht andere Zahlungstermine vereinbart sind.
    • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
    • Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Kunden – sofern zulässig – gilt für unsere Vergütung § 649 BGB.
  1. Lieferung und Lieferfristen
    • Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
    • Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens zu laufen, wenn der Kunde uns die für die Leistungserbringung erforderlichen und von ihm bereitzustellenden Unterlagen und Informationen übermittelt hat. Kommt der Kunde nach Beginn verbindlicher Lieferfristen seinen Mitwirkungs- oder Beistellpflichten nicht nach, werden verbindliche Termine und Lieferfristen für Leistungen, die von der Mitwirkungs-/Beistellpflicht abhängen, entsprechend verschoben bzw. verlängert.
    • Verbindliche Termine und Lieferfristen gelten vorbehaltlich unserer rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten (z. B. Werbemittelhersteller, Graphiker).
    • Soweit wir Werkleistungen schulden (z. B. die Erstellung eines Entwurfes), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Soweit die abzunehmende Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung erklärt oder verweigert wird. Die Abnahme gilt in jedem Fall mit Zahlung der Vergütung oder geschäftlicher Nutzung der abzunehmenden Leistung als erteilt.
    • Das Eigentum an gelieferten Gegenständen (z. B. Druckmaterialien, DVDs) geht erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
  2. Mängelansprüche des Kunden
    • Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
    • Ist eine von uns gelieferte Leistung mangelhaft, ist uns zweimal Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Leistung (Neulieferung).
    • Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, berechnen wir die dadurch entstandenen Aufwände nach unserer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste.
  3. Sonstige Haftung
    • Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, soweit es sich bei den betroffenen Pflichten nicht um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) handelt.
    • Soweit wir nach Ziffer 2 dem Grunde nach haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • In jedem Fall ist unsere Haftung für Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einem Auftrag der Höhe nach beschränkt auf die vom Kunden an uns für diesen Auftrag zu zahlende Gesamtvergütung.
    • Die sich aus den Ziffern 2bis 7.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
    • Die Einschränkungen dieser Ziffer 7 gelten nicht für unsere Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Wir haften nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  1. Gewerbliche Schutzrechte und Vertragsstrafe
    • Sämtliche von uns angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG.
    • Sofern dies in der Leistungsbeschreibung und/oder der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt ist, erhält der Kunde an den von uns im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepten, Entwürfen) nach vollständiger Bezahlung der Vergütung und (soweit anwendbar) Abnahme die für die Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Bearbeitungen und Änderungen der Arbeitsergebnisse sowie die Weiterübertragung oder Unterlizensierung der Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc., ist nicht zulässig, weiterhin steht uns über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu.
    • Sofern zur vertragsgemäßen Nutzung oder Umsetzung der von uns gelieferten Arbeitsergebnisse Nutzungsrechte (z. B. an Foto-, Film- oder Textmaterial) oder Zustimmungen (z. B. aus dem Recht am eigenen Bild) Dritter erforderlich sind, werden wir diese nach Zustimmung des Kunden im Namen und auf Rechnung des Kunden einholen. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden.
    • Wir dürfen von uns erstellte Arbeitsergebnisse zeitlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung (zum Beispiel auf unserer Website) und für die Teilnahme an Wettbewerben/Prämierungen nutzen.
    • Wir sind berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, (Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen oder Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung zu verwenden.
    • Bei Veröffentlichungen wird die Agentur in üblicher Form als Urheber genannt. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren.
    • Der Kunde erhält keine Nutzungsrechte an vom Kunden abgelehnten oder nicht freigegebenen Arbeitsergebnissen. Wir sind frei, solche Arbeitsergebnisse nach unserem Ermessen für andere Zwecke zu nutzen.
    • An von uns im Rahmen der Vertragsanbahnung (zum Beispiel im Rahmen von Ausschreibungen des Kunden) vorgelegten Unterlagen oder anderen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde keine Nutzungsrechte, die über die Verwendung zur Bewertung unseres Angebots hinausgehen. Gleiches gilt für Unterlagen und darin enthaltene Entwürfe, Werke, Ideen etc., die wir dem Kunden zu Präsentationszwecken zur Verfügung gestellt haben. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, dieses Material als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Er hat zudem alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben, sollte es nicht zur Auftragserteilung kommen.
    • Bei Zuwiderhandlung in Bezug auf die vorstehenden Bestimmungen dieser Klausel ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu zahlen
  1. Schutzrechte Dritter
    • Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von uns, es sei denn, dies wurde im Einzelfall schriftlich vereinbart. Dann sind wir, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, nur verpflichtet, die Leistungen frei von in Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.
    • Machen Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch unsere Leistungen geltend, wird der Kunde uns unverzüglich schriftlich hierüber unterrichten, eine Verletzung etwaiger Rechte gegenüber dem Dritten nicht anerkennen und alles unterlassen, was unsere Abwehrmöglichkeiten in sonstiger Weise erheblich beeinträchtigt.
    • Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen uns wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch unsere vertragsgemäße Verwendung uns vom Kunden beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.
  2. Konkurrenzausschluss
    • Wir verpflichten uns, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und können auf Verlangen angemessenen Konkurrenzausschluss für einzelne festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zugunsten des Kunden gewähren. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch uns korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit uns im Bereich des Vertragsgegenstandes keine weiteren Agenturen für Werbung gleichzeitig mit dem vertragsgegenständlichen Projekt oder einem Teilbereich dessen zu beauftragen.
  3. Verjährung
    • Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Leistungs- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
    • Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
  4. Vertraulichkeit und Datenschutz
    • Soweit die Parteien bei der Durchführung des Vertrages mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu beachten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an uns rechtmäßig ist und wir zur Nutzung dieser Daten zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken berechtigt sind.
    • Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenden Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim halten.
    • Vorstehende Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass es nicht zu einem Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt.
  5. Schlussbestimmungen
    • Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. In diesem Fall und im Fall von Regelungslücken, gelten anstelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit/Regelungslücke gekannt hätten.
    • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunde ist Hameln]; wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
    • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG) vom 1. April 1980.
 

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